Hartsteinwerk - Recycling

Dokumente zur Übernahme von Abfällen

Ab 1.1.2016 werden ausnahmslos keine Anlieferungen von Bauschutt und Betonabbruch ohne die ausgefüllten Formulare übernommen. Notwendige Dokumente für die Anlieferung von Abfällen aus Bau- und Abbruchtätigkeiten, ausgenommen Linienbauwerke und Verkehrsflächen:

abfälle

(Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial) ist eine Bestätigung des Bauherren erforderlich. Bestätigung für eine Kleinmengenanlieferung (max. 750 t) gem. Recycling-Baustoffverordnung. Formular kann unter E-Mail: vertrieb@hwk.at angefordert werden. Es werden keine Unterschriften von ausführenden Unternehmen bzw. anliefernden Personen akzeptiert.

Für Rückbauten über 750T, bis maximal 3.500 m3 umbauten raum ist erforderlich

  • Objektbeschreibung gem. ÖNORM B 2251
  • Orientierende Schad- und Störstofferkundung gem. ÖNORM B 3151
  • Rückbaukonzept gem. ÖNORM B 3151
  • und Bestätigung des Freigabezustandes
  • Bagger
  • grob
  • körnungen
  • tires
  • verkaufsort

Für Rückbauten über 750T, bis maximal 3.500 m3 umbauten raum

  • Objektbeschreibung gem. ÖNORM B 2251
  • Umfassende Schad- und Störstofferkundung gem. ONR 192130 bzw. EN ISO 16000-32
  • Rückbaukonzept gem. ÖNORM B 3151
  • und Bestätigung des Freigabezustandes

Für Altholz

  • Maximale Länge 2m; frei von Anhaftungen wie z.B. Teerpappe, Putz, Isolierung, Klebstoffe udgl.
  • Nicht für die Verwendung geeignetes Holz wird händisch aussortiert,gewogen und als Baustellenabfall entsorgt.
  • Ein nötiger Zuschnitt wird nach tatsächlichem Aufwand (Regie) abgerechnet.

Für Brandholz

  • Maximale Länge 1,20 m

Für organisch verunreinigte Holzabfälle

  • Können am Standort Oberndorf in Tirol nicht übernommen werden. Die Entsorgung wird ab Anfallstelle organisiert.

Das Beste rausholen. Das Beste geben.