Dokumente zur Übernahme von Abfällen
Ab 1.1.2016 werden ausnahmslos keine Anlieferungen von Bauschutt und Betonabbruch ohne die ausgefüllten Formulare übernommen. Notwendige Dokumente für die Anlieferung von Abfällen aus Bau- und Abbruchtätigkeiten, ausgenommen Linienbauwerke und Verkehrsflächen:

(Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial) ist eine Bestätigung des Bauherren erforderlich. Bestätigung für eine Kleinmengenanlieferung (max. 750 t) gem. Recycling-Baustoffverordnung. Formular kann unter E-Mail: vertrieb@hwk.at angefordert werden. Es werden keine Unterschriften von ausführenden Unternehmen bzw. anliefernden Personen akzeptiert.
Für Rückbauten über 750T, bis maximal 3.500 m3 umbauten raum ist erforderlich
- Objektbeschreibung gem. ÖNORM B 2251
- Orientierende Schad- und Störstofferkundung gem. ÖNORM B 3151
- Rückbaukonzept gem. ÖNORM B 3151
- und Bestätigung des Freigabezustandes
Für Rückbauten über 750T, bis maximal 3.500 m3 umbauten raum
- Objektbeschreibung gem. ÖNORM B 2251
- Umfassende Schad- und Störstofferkundung gem. ONR 192130 bzw. EN ISO 16000-32
- Rückbaukonzept gem. ÖNORM B 3151
- und Bestätigung des Freigabezustandes
Für Altholz
- Maximale Länge 2m; frei von Anhaftungen wie z.B. Teerpappe, Putz, Isolierung, Klebstoffe udgl.
- Nicht für die Verwendung geeignetes Holz wird händisch aussortiert,gewogen und als Baustellenabfall entsorgt.
- Ein nötiger Zuschnitt wird nach tatsächlichem Aufwand (Regie) abgerechnet.
Für Brandholz
- Maximale Länge 1,20 m
Für organisch verunreinigte Holzabfälle
- Können am Standort Oberndorf in Tirol nicht übernommen werden. Die Entsorgung wird ab Anfallstelle organisiert.